Rechtsanwälte für Grundrechte: Lockdown neuerlich rechtswidrig

Apr 6, 2021 | Gesundheitspolitik, Innenpolitik

Im Osten Österreichs gilt ein Lockdown für Niederösterreich, Burgenland und Wien bis 11. April, der nun angeblich sogar bis 18. April verlängert werden soll. Die Daten geben dafür überhaupt keine Begründung mehr her und rechtlich ist absolut nichts mehr davon gedeckt.

Tatsache ist, dass vor allem in Wien enorm viel getestet wird. Großstädte eigenen sich dafür ja ganz besonders, weil es viele große Betriebe gibt und die Menschen es auch nicht allzu weit zur nächsten Teststraße haben.

Dazu kommt noch, dass der Wiener Gesundheitsdienst sich bei der Auswertung der Tests nicht an die Empfehlungen der WHO hält und Personen mit extrem hohen Zykluswerten, die definitiv keine Infektion mehr anzeigen, in Quarantäne schickt und damit auch die „Inzidenzen“ künstlich aufbläst. Hier das Beispiel, das mir aus dem Leserkreis zugegangen ist:

Das wird noch dazu im Auftrag der Stadt von einem Großlabor gemacht, das auch mit der Wiener Ärztekammer Probleme hat, wie die Die Presse zu berichten wusste. Tatsächlich sind so hohe Ct Werte der Beweis, dass keine Infektion vorliegt.

An dieser aus den Daten der AGES erstellten Grafik sehen wir, dass die Positivitätsrate nach einem Höhepunkt im November seit einigen Wochen sich konstant auf dem Niveau des vorigen Sommers bewegt. Also genau so wie im Sommer 2020 besteht jetzt kein Grund mehr für irgendwelche Maßnahmen inklusive der Maskenpflicht, die umgehend abgeschafft werden müsste.

Die rechtliche Beurteilung

Rechtsanwalt Michael Brunner schreibt auf der Seite der „Rechtsanwälte für Grundrechte“:

„Das Verlassen des privaten Wohnbereichs nach § 5 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz kann nur zu bestimmten Zwecken eingeschränkt werden, sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich ist, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerter Notsituationen zu verhindern, und Maßnahmen gemäß §§ 3 und 4 (Betretungsverbote von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten und öffentlichen Orten) nicht ausreichen.

Die vom Gesetz geforderte Unerlässlichkeit zur Verhinderung eines drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerter Notsituationen, wobei mit gelinderen Mitteln nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann bei evidenzbasierter Beurteilung der Faktenlage nicht angenommen werden. Es droht weder ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems noch liegt ein Notstand als Situation, in der ein Staat in bedrängender Gefahr ist, vor. Als nationaler Notstand wird als Ausnahmezustand ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden kann.“

Er führt weiter aus, dass nach den Angaben der zuständigen Stellen auch die Auslastung der Spitalsbetten mit „Corona“-Patienten in der Zeit vom 18.11.2020 bis 3.4. 2021 von 7,1% auf 3,4% gefallen ist. Daraus lässt alles mögliche ableiten, ein Notstand jedoch offensichtlich und definitiv nicht.

In den östlichen Bundesländern gibt es 1.164 Intensivbetten, von denen am 5.4. 380 mit „Corona-Patienten belegt sind. Wobei den Daten nicht zu entnehmen ist, ob die Patienten wegen Corona oder einer anderen Krankheit aufgenommen und nur positiv getestet wurden.

Auch auf dem Personalsektor ist kein wie immer gearteter Notstand erkennbar.

Brunner fasst zusammen:

„Nach evidenzbasierter Faktenlage sind die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für einen Lockdown oder weitreichende grundrechtseinschränkende Maßnahmen nicht gegeben, so dass derartige Maßnahmen als gesetz- und verfassungswidrig zu beurteilen sind.

….

Es sind daher in logischer und rechtlicher, evidenzbasierter Konsequenz alle grundrechtseinschränkenden, damit grundrechtsverletzenden Corona-Maßnahmen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“

Der durch Lockdowns und FFP2-Masken angerichtet Schaden ist enorm. Wir sehen auch im Vergleich mit Schweden oder bei den 18 US-Bundesstaaten ohne die Einschränkungen, das diese Maßnahmen überhaupt keinen positiven Effekt haben, wie hier bei den Hospitalisierung von Österreich und Schwaden zu sehe.

Die Menschen weiter einzusperren schadet nur ihrer Gesundheit und es macht den Rechtsstaat kaputt. Warum machen die Regierungen das?

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