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Dr. Michael Brunner
Ehrenobmann,MFG Österreich
Verwaltungsgericht korrigiert falsche Ansichten von Corona Kommission und Wiener Gesundheitsdienst
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien ist wirklich bahnbrechend. Es stellt die verwendeten Begriffe vom Kopf wieder auf die Füße. Reduziert man die Zahlenspielereien der Corona Kommission, des Gesundheitsministers, von Kanzler und Innenminister auf die wissenschaftlich und rechtlich haltbaren Fakten, dann haben wir weder eine Pandemie noch einen Grund für Lockdowns, Geschäfts- und Schulschließungen, Abstand von 2 (!) Metern oder die Masken.
Der Knackpunkt ist, was als Infektion/Krankheit zu werten ist. Als Infektion/Krankheit darf aus wissenschaftlicher Sicht, nach den Definitionen der WHO und gemäß den österreichischen Gesetzen nur gelten, was durch einen klinischen Befund eines Arztes festgestellt wurde.
So heißt es im Urteil im Teil der Begründung von VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021:
„Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt, …
Das Abstellen auf eine Antigen-Feststellung mit klinischen Kriterien (bestätigter Fall 2) läßt offen, ob die klinische Abklärung durch einen Arzt erfolgt ist, dem sie ausschließlich vorbehalten ist; maW: ob eine Person krank ist oder gesund, muss von einnem Arzt getroffen werden (vgl. § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I. Nr 169/1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021).“
Wenn wir daran denken, dass zum Beispiel im ORF monatelang in den ZIB Sendungen Zahlen von „Neuerkrankungen“ heruntergebetet worden sind, so als wären dort Corona-Muezzins statt Journalisten am Werk, erkennt man, wie wenig sachlich und fundiert Regierung und Medien damals und zum großen Teil noch immer berichten.
Das Gericht geht aber bei den Antigen-Tests noch weiter. So steht im Urteil:
„Ein Antigen-Test bestätigt einen Fall (3) auch dann, wenn eine Kontaktnachverfolgung zu der zu bestätigenden Person erfolgreich war. Damit werden dann zwei aufeinanderfolgende Antigen-positiv getestete Personen auf einmal zum bestätigten Fall auch ohne klinische Manifestation und ohne PCR-Test unter Anwendung der WHO-Richtlinien.
Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO, so ist jegliche Feststellung der Zahlen „Kranke/Infizierte“ falsch.“
Übersetzt heißt das, dass wir zum Beispiel am 28.3.2021 nicht 3.479 „Infizierte“ neu dazu bekommen haben, wie im AGES-Dashboard behauptet wird, sondern höchstens etwas im einstelligen bis zweistelligen Bereich.
Die Inzidenz-Zahlen sind grob falsch
Damit bricht auch die angebliche Inzidenz von derzeit 257,7 in ganz Österreich in sich zusammen und kommt vielleicht auf etwas im Bereich von plus/minsu 10.
Und damit sind jegliche Maßnahmen ohne Grundlage und müssten sofort aufgehoben werden inklusive der wahnsinnigen Testerei und FFP2 Maskenpflicht. Wir sehen in Florida und 17 anderen US-Bundesstaaten, dass es damit überhaupt keine Problem gibt. Das was derzeit für Ostern verfügt wurde, insbesondere in Wien durch dessen Gesundheitsdienst, Stadtrat Hacker und Bürgermeister Ludwig ist damit grob fakten- und rechtswidrig.
Das Gericht schreibt zur „Information“ (in Anführungszeichen im Urteil) folgendes [in der Beschwerde geht es um die Untersagung einer von der FPÖ angemeldeten Kundgebung]:
„Insgesamt ist bezüglich der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der darauf fußenden Begründung des Untersagungsbescheides festzuhalten, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen.“
Die fehlerhaften Festlegungen des Gesundheitsministers
Die Grundlegung für die rechts- und faktenwidrigen Feststellungen der Stadt Wien basieren auf den Definitionen des Gesundheitsministers, wie das Gericht schreibt:
„Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)“
Um die von der FPÖ für den 31.1.2021 angemeldete Kundgebung verbieten zu können bezog sich die LPD Wien auf eine Stellungnahme des Gesundheitsdienstesder Stadt Wien. Auch hier weist das Gericht auf die evidenzwidrige Vorgangsweise hin:
Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die „Information“ ausgeht. Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob dieser Empfehlung zugrundeliegende Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 30.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder des PCR-Tests, Dr. Cary Mullis (…). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und damit für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“
Weiter verweist die Urteilsbegründung auf die Studie von Bullard et al., nach der bei CT Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiges Virus mehr nachweisbar ist und ein PCR Test nicht geeignet ist, die Infektion nachzuweisen. Tatsache ist jedoch, dass das Labor, das für die Stadt Wien die meisten Tests macht, bis zu CT Werten von 39 und mehr geht und dann auch noch fälschlich behauptet, dass es sich um einen Patienten handelt und dass dieser als infiziert gelten kann.
Damit werden in Wien und natürlich auch in allen anderen Bundesländern evidenzwidrig massenhaft falsche Befunde erstellt und auf dieser Basis rechtswidrige Bescheide zur Quarantäne erlassen. Die Betroffenen sollten durchwegs auf Schadenersatz und Amtshaftung klagen und eventuell auch gegen die Aussteller der Bescheide vorgehen .
Auch den Konnex zwischen „Fallzahlen“ und Zahl der Tests stellt das Gericht in der Urteilsbegründung her:
„Besonders hervorzuheben war, dass stark steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind.“
Und genau auf diesen falschen Zahlen beruhen dann die Sperre von Schulen, Geschäften, Gastronomie, die Maskenpflicht, Lockdowns und andere grundlose Maßnahmen. Es werden Existenzen zerstört, der Mittelstand kollektiv in den Ruin getrieben, massenhaft Arbeitslosigkeit und bei Kindern psychische Störungen erzeugt. Es ist wirklich höchste Zeit mit diesem Unsinn aufzuhören.
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