Häuslicher Unterricht JA, Lerngruppen NEIN: Bildungsdirektion verbreitet Unwahrheiten

Sep 14, 2021 | Anti-Korruption, Bildungspolitik

Tausende Kinder in Österreich starten ins Schuljahr 2021/22 mit dem wohl denkbar kürzesten aller Schulwege: Sie werden nämlich zuhause unterrichtet. Aber nicht nur das: Zusätzlich gibt’s auch Wissensvermittlung in Lerngruppen – und diese werden gottlob immer mehr! Ein Trend, den die Bildungsdirektionen der Länder allerdings zu stoppen trachten: Behaupten sie doch dreist, der Unterricht in Lerngruppen wäre nicht zulässig. Klar, behaupten kann man viel, es muss aber nicht stimmen. Wie hier: Mit dieser Behauptung liegen sie nämlich meilenweit daneben …

WIEN – Wir zitieren aus einem aktuellen Schreiben der Bildungsdirektion Oberösterreich:

„Sie haben mit Schreiben vom 09.07.2021 für Ihr Kind die Teilnahme am häuslichen Unterricht im Schuljahr 2021/22 angezeigt.
Die Bildungsdirektion Oberösterreich erhebt dagegen keinen Einwand.“

Wie nett, dagegen keinen Einwand zu erheben, wenn ein Staatsbürger von seinen ihm zustehenden Rechten Gebrauch macht. Aber der Hammer kommt noch.

Weiter im Text:

„Der Unterricht in einer Lerngruppe während der Abmeldung zu häuslichem Unterricht ist nicht zulässig. Es würde sich bei einer Lerngruppe um eine nicht genehmigte Privatschule handeln, welche bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht werden muss.“

Echt jetzt?
NEIN, ganz im Gegenteil!

Die Unterrichtspflicht in Österreich kann nämlich mittels drei Wahlmöglichkeiten erfüllt werden:

  1. Besuch einer öffentlichen Schule
  2. Besuch einer Privatschule (mit oder ohne Öffentlichkeitsrecht)
  3. im häuslichen Unterricht

Aus diesen drei Moglichkeiten kann vollig frei gewählt werden! Sie sind absolut gleichwertig und gesetzlich verankert.

Apropos Gesetz:

In KEINEM Gesetzestext findet sich die Passage, dass Kinder im häuslichen Unterricht nicht an Lerngruppen teilnehmen dürfen.

Und gleich noch was zum Einsickern lassen:

Lerngruppen und diverse Lernvereinigungen gibt es schon seit langer Zeit. Es hat hier noch niemals das Bestreben diverser Behörden gegeben, solche Gruppierungen zu verhindern!

Schließlich wird eine Privatschule in § 2 des Privatschulgesetzes ganz klar definiert. Ünd all diese Definitionen treffen auf eine Formierung zu einer Lerngruppe nicht zu! Vielmehr handelt es sich bei diesen Vereinigungen um ein Angebot fur Eltern, die ihrer beruflichen Tatigkeit nachgehen mussen und so eine Betreuung fur ihre Kinder brauchen. Ünd wenn es hier sogar eine Begleitung von Menschen mit padagogischem Know-how gibt, ist dies nur zweierlei: positiv und wunschenswert.

Bis jetzt. Nun scheint sich die Behorde an die Fahnen heften zu wollen, die FREIE Entscheidung der Eltern zu manipulieren. Von daher weht offenbar der Wind. Deshalb wohl auch der ganzlich unzulässige Vergleich von Lerngruppen und Privatschulen.

Ins selbe Horn stoßt Mag. Gerold Beneder, MFG Österreich Generalsekretär und Rechtsanwalt, und kritisiert zudem die nachste turkise Fake News-Kampagne:

„Irgendetwas zu behaupten, was nicht stimmt, das in die Welt zu setzen und dann nicht richtigzustellen, das beobachten wir jetzt seit eineinhalb Jahren gehäuft. Das ist inakzeptabel.“

Beneder, im Übrigen standig in Kontakt mit Eltern und Lehrern, die Faßmanns Corona-Politik nicht mehr tragen wollen, weiter:

„Der Bildungsminister und die Bildungsdirektionen geben einen Erlass raus, der in vielen Punkten unerträglich ist für Schüler wie Lehrer – und dann wundern sie sich, warum sich so viele abmelden. Jetzt wollen sie den häuslichen Unterricht den Leuten schwer machen.“

Beneders Kernaussage:

„Die Eltern wollen Lerngruppen machen, das kann ihnen niemand verbieten. Diese Lerngruppen haben keinen gemeinsamen festen Lehrplan. Hier wird Privatschule mit Lerngruppe vermischt – aber Lerngruppen können sie nicht verbieten. Lerngruppen haben keine festen Lehrpläne. Bei Lerngruppen gibt es auch keine Anstellungsverhältnisse. Der Bundesminister möge Unterlagen vorlegen, woraus sich ergeben soll, dass Lerngruppen unzulässig sein sollen.“

Rückfragen & Kontakt:
MFG – Menschen Freiheit Grundrechte
Dagmar Häusler
Tel.: 0660 63 16 224
office@mfg-oe.at

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